Was ist ein P-Konto und wie funktioniert es?
P-Konto steht kurz für Pfändungsschutzkonto. Im Falle einer Pfändung schützt dieses besondere Girokonto das Guthaben des Kontoinhabers, was bei einem „normalen“ Girokonto nicht mehr zutrifft. Durch das P-Konto ist jeden Monat ein Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro vor Pfändungen geschützt (Stand: Juli 2024). Jährlich zum 01. Juli wird der Freibetrag zudem an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
Der Pfändungsschutz wirkt nicht automatisch. Der Kontoinhaber muss selbst aktiv werden und das P-Konto bei der Bank beantragen oder ein bestehendes Konto umwandeln. Jede Bank ist nach Antrag gesetzlich zu der Umwandlung verpflichtet. Wichtig: Jede in Deutschland lebende Person darf nur ein einziges P-Konto besitzen und zeitgleich kein zweites Pfändungsschutzkonto bei einer anderen Bank eröffnen.
Was kostet es ein P-Konto zu eröffnen?
Grundsätzlich muss die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto vonseiten der Banken kostenlos erfolgen. Dies wurde gesetzlich so beschlossen. Denn im Grunde ist das P-Konto nämlich kein eigenständiger Kontotyp, sondern lediglich eine spezielle Zusatzfunktion für ein Girokonto. Seit 2010 müssen alle Banken in der Bundesrepublik für ein bestehendes Girokonto diese Zusatzfunktion anbieten.
Bei der MeineGiroKarte werden keine Extragebühren für die Umwandlung oder die Führung des P-Kontos erhoben. Sofern der Kontoinhaber die optionale Kontofunktion gebucht hat, um Überweisungen und Lastschriften auszuführen, kann der Pfändungsschutz kostenfrei online aktiviert werden. Hinzukommt, dass nie eine Schufa- oder Bonitätsprüfung durchgeführt wird, wenn man bei PayCenter ein Girokonto eröffnen möchte.